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   BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82   

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BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82 (https://dejure.org/1983,1010)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1983 - VII ZR 213/82 (https://dejure.org/1983,1010)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82 (https://dejure.org/1983,1010)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schlußzahlungsanpruch - Verjährung - Schlußrechnung - Auftragnehmer - Auftraggeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 14; VOB/B § 16
    Beginn der Verjährung des Anspruchs auf die Schlußzahlung

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1757
  • MDR 1984, 569
  • BauR 1984, 182
  • ZfBR 1984, 74
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 41/80

    Beginn der Verjährung von Forderungen aus einem Werkvertrag

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82
    Richtig sieht es, daß die Verjährung dieses Anspruches gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (1973) erst mit dem Schlüsse des Jahres nach Ab rahme der Werkleistungen und Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch den Auftraggeber bzw. Ablauf der Prüfungsfrist für die Schlußrechnung beginnt (BGHZ 79, 176, 179; 83, 382, 384; NJW 1968, 1962 Nr. 1).

    Der Auftraggeber darf in einem solchen Falle nach erfolgloser Fristsetzung selbst die Schlußrechnung aufstellen (§ 14 Nr. 4 VOB/B (1973)) und damit den für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Zeitpunkt bestimmen, in dem die Schlußzahlung verlangt werden kann (BGHZ 79, 176, 179).

  • BGH, 22.04.1982 - VII ZR 191/81

    Zulässigkeit des Verzichts auf die Erhebung der Verjährungseinrede nach

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82
    Richtig sieht es, daß die Verjährung dieses Anspruches gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B (1973) erst mit dem Schlüsse des Jahres nach Ab rahme der Werkleistungen und Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch den Auftraggeber bzw. Ablauf der Prüfungsfrist für die Schlußrechnung beginnt (BGHZ 79, 176, 179; 83, 382, 384; NJW 1968, 1962 Nr. 1).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 203/80

    Vorbehalt der Geltendmachung weiterer Ansprüche bei Stundung eines Teils der

    Auszug aus BGH, 22.12.1983 - VII ZR 213/82
    Denn eine derartige Erklärung setzt in jedem Fälle eine Schlußrechnung des Auftragnehmers voraus, an der es hier gerade fehlt (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteil NJW 1981, 1040, 1041 Nr. 8 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2001 - VII ZR 480/00

    Erstellung der Schlußrechnung durch den Auftraggeber

    Der Auftraggeber darf in einem solchen Fall nach erfolgloser Fristsetzung selbst die prüfbare Schlußrechnung aufstellen, § 14 Nr. 4 VOB/B, und damit den für den Verjährungsbeginn maßgeblichen Zeitpunkt bestimmen, in dem die Schlußzahlung verlangt werden kann (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82, BauR 1984, 182, 183 = ZfBR 1984, 74; Urteil vom 10. Mai 1990 - VII ZR 257/89, BauR 1990, 605, 607 = ZfBR 1990, 226).

    Es ist dann Sache des Auftragnehmers, nach Prüfung der vom Auftraggeber aufgestellten Schlußrechnung deren Berichtigung zu verlangen (BGH, Urteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82, BauR 1984, 182, 184).

  • OLG Stuttgart, 26.03.2013 - 10 U 146/12

    Bauvertrag: Abnahme einer nicht vollständigen und mangelhaften Werkleistung;

    Nur auf diese Weise ist in der Regel gewährleistet, dass die Schlussrechnung des Auftraggebers zu einer abschließenden und sachgerechten Klärung des Werklohnanspruchs aus dem Einheitspreisvertrag führen kann (BGH BauR 2002, 313, juris RN 10; 1984, 182, juris RN 20).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 302/87

    Fälligkeit der Schlußzahlung bei einem Pauschalvertrag nach VOB/B

    Eine Schlußzahlung oder die ihr gleichstehende Erklärung, nichts mehr zahlen zu wollen, mit der sich aus § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ergebenden Wirkung ist aber nur möglich, wenn eine Schlußrechnung vorausgegangen ist, die allerdings nicht prüfbar zu sein braucht, in der jedoch die geschuldete Werkleistung abschließend und umfassend abgerechnet sein muß (Senatsurteil NJW 1987, 2582, 2583 m.w.N.; vgl. a. Senatsurteile NJW 1984, 1757 u. BGHZ 102, 392 [BGH 17.12.1987 - VII ZR 16/87]).

    Dieser Tatbestand des Verstoßes gegen Treu und Glauben liegt dann vor, wenn zu dem Zeitablauf besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (Senatsurteil vom 20. Januar 1977 - VII ZR 293/75 = Schäfer/Finnern, Z 2.411 Bl. 76; vgl. a. BGHZ 43, 289, 292 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64] und Senatsurteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82 = BauR 1984, 182, 185 insoweit nicht abgedruckt in NJW 1984, 1757).

  • BGH, 10.05.1990 - VII ZR 257/89

    Fälligkeit der Schlußzahlung erst nach Vorlage einer prüfbaren Schlußrechnung

    Gemäß § 198 Satz 1 BGB ist für den Verjährungsbeginn der Zeitpunkt maßgebend, in dem die Forderung erstmals geltend gemacht und notfalls im Wege der Klage durchgesetzt werden kann, d.h. der Zeitpunkt, in dem sie fällig wird (BGHZ 53, 222, 225 [BGH 12.02.1970 - VII ZR 168/67] , Senatsurteil vom 16. Juni 1977 - VII ZR 66/76 = BauR 1977, 354, BGHZ 79, 180; BGHZ 83, 382, 384, 385 [BGH 22.04.1982 - VII ZR 191/81]; BGH NJW 1984, 1757; Senatsurteil vom 22. Januar 1987 - VII ZR 96/85 = BauR 1987, 329, 332 = ZfBR 1987, 146, 147, 148 m.w.N.).
  • LG Koblenz, 25.07.2016 - 4 O 283/15

    Erste prüfbare Schlussrechnung bestimmt den Fälligkeitszeitpunkt!

    Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Fälligkeitszeitpunkt liegt (vgl. BGH, NJW 1984, 1757).
  • BGH, 20.10.1988 - VII ZR 11/88

    Erfüllungswirkung der Zahlungen des Gesamtaufwandes an die Treuhänderin gegenüber

    Eine Schlußzahlung oder die ihr gleichstehende Erklärung, nichts mehr zahlen zu wollen, mit der sich aus § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ergebenden Wirkung ist aber nur möglich, wenn eine Schlußrechnung vorausgegangen ist, die allerdings nicht prüfbar zu sein braucht, in der jedoch die geschuldete Werkleistung abschließend und umfassend abgerechnet sein muß (Senatsurteil NJW 1987, 2582, 2583 m.w.N.; vgl. a. Senatsurteile NJW 1984, 1757 u. BGHZ 102, 392 [BGH 17.12.1987 - VII ZR 16/87]).

    Dieser Tatbestand des Verstoßes gegen Treu und Glauben liegt dann vor, wenn zu dem Zeitablauf besondere auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (Senatsurteil vom 20. Januar 1977 - VII ZR 293/75 = Schäfer/Finnern, Z 2.411 Bl. 76; vgl. a. BGHZ 43, 289, 292 [BGH 25.03.1965 - V BLw 25/64] und Senatsurteil vom 22. Dezember 1983 - VII ZR 213/82 = BauR 1984, 182, 185 insoweit nicht abgedruckt in NJW 1984, 1757).

    Für einen Schlußzahlungsersatz ist es nach der Rechtsprechung des Senats erforderlich, daß der Auftraggeber weitere Zahlungen unter Hinweis auf bereits geleistete Zahlungen oder auf Erfüllungssurrogate - wie z.B. Aufrechnung, Verrechnung oder Hinterlegung - verweigert, die geeignet sind, die Erfüllung der Werklohnforderung dem Auftragnehmer gegenüber zu bewirken (Senatsurteil NJW 1984, 1757, 1758).

  • BGH, 22.01.1987 - VII ZR 96/85

    Rechte des Auftraggebers bei nicht prüfbarer Schlußrechnung des Auftragnehmers;

    Eine Schlußzahlung setzt eine Schlußrechnung voraus (Senatsurteile NJW 1975, 1833; NJW 1981, 1040 Nr. 8; 1984, 1757, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2014 - 6 U 124/13

    Vorrang alten Verjährungsrechts bei Werklohnanspruch

    a) Die Verjährung des Anspruchs auf die Schlusszahlung nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Fälligkeit eintritt (BGH NJW 1984, 1757).
  • LG Köln, 30.11.2012 - 7 O 254/11

    Verjährung von Werklohn nach Erstellen einer Ersatzrechnung

    Der Auftraggeber muss bei einer Ersatzrechnung nur die ihm zugänglichen Leistungen in die Rechnung einstellen (BGH NJW 1984, 1757).

    Außerdem kündigt sie noch weitere Nachträge an, die sie aber selbst nur mit Schätzbeträgen angibt (und die dementsprechend von der Beklagten in der Rechnung auch weder berücksichtigt werden konnten noch mussten; vgl. BGH NJW 2002, 676, 677 und BGH NJW 1984, 1757).

  • BGH, 20.11.1986 - VII ZR 332/85

    Ablehnung weiterer Zahlungen durch Anbringung eines Vermerks auf der

    Dazu genügte der bloße Hinweis auf geleistete Zahlungen oder auf Erfüllungssurrogate (Senatsurteil NJW 1984, 1757, 1758).
  • BGH, 06.05.1985 - VII ZR 190/84

    Nachforderung irrtümlich doppelt angerechneter Abschlagszahlungen

  • OLG Düsseldorf, 27.09.2007 - 5 U 111/06

    Beweispflicht für das Vorliegen einer Höchstpreisabrede oder eines vereinbarten

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2004 - 23 U 160/03

    Darf Architekt VOB/B mit Auftragnehmer vereinbaren?

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